Angehörigenverträge: Fremdvergleich muss anlassbezogen sein
20131218CET163735+0100 Angehörigenverträge: Fremdvergleich muss anlassbezogen sein Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss (hier ein Darlehen) unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist. Ein selbstständiger Bäcker erwarb von seinem Vater umfangreiches Betriebsinventar. …
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