BFH entscheidet zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands
20140910CEST164926+0100 BFH entscheidet zur mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Anforderungen präzisiert, unter denen eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft vorliegt und damit Grunderwerbsteuer auslösen kann, präzisiert. Bei einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft unterliegt die Änderung ihres Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer, wenn 95 Prozent der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter übergehen. …
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