Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch E-Mail unwirksam
20140923CEST135307+0100 Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch E-Mail unwirksam Mit einer einfachen E-Mail kann der Bescheid einer Behörde nicht wirksam angefochten werden. Betroffene müssen damit rechnen, dass der Bescheid trotz E-Mail-Einspruch mangels wirksamer Anfechtung zu ihren Ungunsten bestandskräftig wird. …
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