Wissenschaftliche Mitarbeit neben Promotion kein Ausbildungsverhältnis
20141024CEST171225+0100 Wissenschaftliche Mitarbeit neben Promotion kein Ausbildungsverhältnis Für ein Kind, das nach abgeschlossenem Studium einem Promotionsvorhaben nachgeht und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld. Der Sohn des Klägers war nach Abschluss seines Lehramtsstudiums mit dem ersten Staatsexamen mit einer vollen Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt. …
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