Finanzgericht entscheidet zu Rückstellungen für Versorgungszusagen
20150414CEST165839+0100 Finanzgericht entscheidet zu Rückstellungen für Versorgungszusagen Erteilt ein bilanzpflichtiges Unternehmen einem Angestellten eine Versorgungszusage, die unter Anrechnung sonstiger Rentenansprüche mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge beträgt (sogenannte Überversorgung), kann es die entsprechenden Rückstellungen in voller Höhe in seine Bilanz einstellen. Dies entschied das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg und wendet sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und die gegenwärtige Praxis der Finanzverwaltung. …
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