Zum Werbungskostenabzug bei Kleidung für den Beruf
20150818CEST172331+0100 Zum Werbungskostenabzug bei Kleidung für den Beruf Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass eine Schuhverkäuferin für die Anschaffung von Schuhen selbst dann keine Werbungskosten geltend machen kann, wenn sie verpflichtet ist, während der Arbeit Schuhe ihres Arbeitgebers zu tragen.Die Klägerin ist als Verkäuferin in einem Schuhhaus tätig, das einer Kette angehört. In den „Servicestandards“ der Schuhhauskette ist festgelegt, dass jede Mitarbeiterin während der Arbeit „sauber geputzte Schuhe aus eigenem Haus“ tragen muss. …
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