Mit der Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch Unfallkosten abgegolten
20160406CEST184319+0100 Mit der Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch Unfallkosten abgegolten Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können. …
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