Zur Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften
20160629CEST184848+0100 Zur Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften Die einkommensteuerrechtliche Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, gilt dies zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können. …
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