Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels
20170726CEST165058+0100 Kindergeld bis zum Abschluss des angestrebten Berufsziels Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht schon dann endet, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist. …
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