Arbeitnehmer muss für zwei Flaschen Wein Schadensersatz in Höhe von 39.500 Euro zahlen
Ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, muss seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen. So entschied das LAG Schleswig-Holstein (Az. 1 Sa 401/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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