Jobcenter muss nicht für Sanierung eines Segelbootes zahlen
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Instandhaltungs- und Reparaturkosten nur für selbstbewohntes Wohneigentum übernommen werden können. Andere Unterkunftsformen wie Boote gehören nicht dazu (Az. L 15 AS 96/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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