Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturzes über gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg
Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf hat das OLG Köln hingewiesen (Az. 7 U 285/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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