Keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut
Das AG München entschied, dass ein Reisebusunternehmen nach Missachtung der Maut-Pflicht in Ungarn nur das einfach erhöhte Mautentgelt zahlen muss und keine Verpflichtung zur Zahlung einer zum zweiten Mal erhöhten Nachmaut besteht (Az. 191 C 8294/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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