Kirschen in Nachbars Garten – Streit um Rückschnitt von Hecken
Das AG München entschied, dass Hecken an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn nach bayerischem Landesrecht stets auf maximal zwei Meter Höhe zu halten sind (Az. 155 C 6508/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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