Sturz beim Skifahren auf mehrtägiger, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann Arbeitsunfall sein
Das während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung neben anderen Aktivitäten angebotene Skifahren kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 10 U 289/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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