Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen
Das VG Koblenz entschied, dass Beamte eine besondere Pflicht trifft, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen, andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden (Az. 5 K 137/20.KO). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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