Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
Das BMF gibt die Änderungen des UStAE durch die Auswirkungen der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bekannt (Az. III C 3 – S-7134 / 19 / 10003 :001). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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