Marderbefall als außergewöhnliche Belastung?

Laut FG Hamburg stelle der Marderbefall keine außergewöhnliche Belastung dar, denn die Kläger hätten nicht nachgewiesen, dass im Streitjahr eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefährdung bestanden habe. Einer Beweisaufnahme bedürfe es nicht, weil es selbst bei unterstellter Gesundheitsgefährdung und unzumutbarer Geruchsbelästigung an der erforderlichen Zwangsläufigkeit der Aufwendungen fehle (Az. 3 K 28/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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