Anrechnung kambodschanischer Steuer nach § 34c Abs. 1 EStG
Das BMF weist darauf hin, dass die in Kambodscha erhobene „Withholding tax on salary“ im Wesentlichen den deutschen Regelungen zur Einkommensbesteuerung entspricht (Az. IV B 5 – S-2293 / 19 / 10011 :001). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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