Zum 1. Januar 2022: Das BGB bekommt ein Update
Das BMJ weist darauf hin, dass neue Regeln für Verbraucherverträge über Apps, Software und andere digitale Produkte sowie Neuregelungen im Kaufrecht – insbesondere für den Kauf von Sachen mit digitalen Elementen – zum Jahresbeginn in Kraft treten. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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