Kabinettsbeschluss – Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter
Das Kabinett hat am 18.02.2022 beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld auszuweiten und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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