Versäumte Frist: Anwältin haftet nicht für aussichtslose Berufung
Wenn die Berufung ohnehin aussichtslos gewesen wäre, haftet eine Anwältin auch nicht dafür, dass sie die Frist versäumt hat, so das LG Karlsruhe (Az. 6 O 202/23). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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