Regierung zur Neufassung der Heizkostenverordnung
Nach den Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die mit der novellierten Heizkostenverordnung umgesetzt worden sind, sind Gebäudeeigentümer insbesondere zu der regelmäßigen Mitteilung von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen an Nutzer verpflichtet. Darauf weist die Bundesregierung hin. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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