Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten als unzulässige Beihilfe
Der BFH hat erstmals entschieden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden kann (Az. VII R 28/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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