Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent
Das BMAS hat die Ressort- und Verbändebeteiligung zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf 5,0 Prozent angehoben. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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