Polizeidienstuntauglichkeit bei Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko
Leidet ein Bewerber an einer Blutgerinnungsstörung mit Thromboserisiko, fehlt ihm die erforderliche Eignung für die Einstellung in den Polizeidienst. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 L 797/22). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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