beA für Berufsausübungsgesellschaften: BRAK und DAV empfehlen qualifizierte elektronische Signatur
Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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