Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 gilt bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ein neuer Zinssatz

Die Berliner Finanzämter setzen für Erstattungen und Nachzahlungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 niedrigere Zinsen an. Der neue Zinssatz für die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 beträgt nun 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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