Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen
Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 906/22). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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