Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften (VI-6 U 1/22 (Kart)). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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