Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Der BayVGH hat die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft (Az. 4 CE 23.2267). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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