„Pool-Arzt“ im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

Ein Zahnarzt, der als sog. Pool-Arzt im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dies hat das BSG entschieden und damit der Klage eines Zahnarztes stattgegeben (Az. B 12 R 9/21 R). Quelle: Datev. Datev-Artikel …

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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