Antrag auf Teileinkünfteverfahren muss mit Steuererklärung gestellt werden
20140918CEST180731+0100 Antrag auf Teileinkünfteverfahren muss mit Steuererklärung gestellt werden Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. …
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