Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung
20150121CET142402+0100 Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung Ein Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist. Dies hat der Bundesfinanzhof zum bis 2013 geltenden Reisekostenrecht endgültig entschieden. …
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