Abzug von Kinderbetreuungskosten erfordert Zahlung auf Empfängerkonto
20150603CEST163345+0100 Abzug von Kinderbetreuungskosten erfordert Zahlung auf Empfängerkonto Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Betreuungsperson im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses angestellt ist. …
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