Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung
20150812CEST174101+0100 Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Antragsteller in einer Kindergeldsache, der sich gegen eine mit der behördlichen Einspruchsentscheidung verbundene Kostenentscheidung zur Wehr setzen möchte, unmittelbar Klage beim Finanzgericht erheben muss. In dem Urteilsfall hatte die Familienkasse einem Antrag auf Gewährung von Kindergeld erst in der behördlichen Einspruchsentscheidung entsprochen. …
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