Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je zur Hälfte abzugsfähig
20160518CEST200014+0100 Von beiden Ehegatten genutztes Arbeitszimmer ist je zur Hälfte abzugsfähig Nutzen Ehegatten gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, können sie die Aufwendungen und den Höchstbetrag von 1.250 EUR jeweils nur zur Hälfte geltend machen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. …
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