Streifenbeamte bekommen nur noch Entfernungspauschale
20170531CEST195523+0100 Streifenbeamte bekommen nur noch Entfernungspauschale Die erste Tätigkeitsstätte eines Streifenpolizisten ist seine Dienststelle – mit allen steuerlichen Konsequenzen, entschied das Niedersächsische Finanzgericht. Bis 2013 galt, dass Polizeibeamte, die im Streifendienst tätig sind, typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügen. …
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