Löwenkopf-Tätowierung schließt Einstellung bei der Polizei nicht aus
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat eine Eilentscheidung des VG Gelsenkirchen bestätigt, mit der das Land NRW verpflichtet worden ist, einen tätowierten Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst vorläufig weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen (Az. 6 B 212/20). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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