Externe Teilung im Versorgungsausgleich bei verfassungskonformer Normanwendung mit dem Grundgesetz vereinbar
Das BVerfG entschied, dass bei verfassungskonformer Anwendung die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar ist (Az. 1 BvL 5/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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