BFH zur vorrangigen Verrechnung von Altverlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG n. F. in den Jahren 2009 bis 2012 erzielte Gewinne nach § 20 Abs. 2 EStG n. F. im Rahmen der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG n. F. aus verfassungsrechtlichen Gründen vorrangig mit zum 31.12.2008 festgestellten vortragsfähigen …
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