Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen Rechte
Eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt, ist verpflichtet, Tarife über die Vergütung für die Nutzung dieser Rechte nach dem Umfang der von ihr wahrgenommenen Rechte festzusetzen. Das entschied das BVerwG (Az. 8 C 7.19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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