SGB II strukturell unzureichend – Jobcenter muss Berufskleidung übernehmen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung vom Jobcenter vollständig zu übernehmen sind – unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale (Az. L 11 AS 793/18). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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