Finanzminister beschließen weitere Unterstützung für Brauereien
Zur nachhaltigen Unterstützung der Brauereibranche setzen sich die Länder auf Initiative der Länder Hamburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland dafür ein, bei der Besteuerung von Biermischgetränken die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten während einer Übergangszeit bis einschließlich 31.12.2030 nicht zu berücksichtigen. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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