Behandlungsverbot für Oberschenkelhalsbrüche vorläufig ausgesetzt
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass gegen einen Hinweis auf ein Behandlungs- und Abrechnungsverbot Widerspruch mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden kann. Somit können die Patienten vorerst weiter versorgt werden (Az. L 4 KR 419/24 B ER). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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