Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022 – Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Das BMF hat die für das Jahr 2022 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (Az. IV A 8 – S-1547 / 19 / 10001 :003). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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