BFH: Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln können zu verdeckter Gewinnausschüttung führen
Der BFH hat entschieden, dass mit Blick auf sog. Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen kann (Az. I R 41/21). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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