BFH zu § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift
Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um eine Einkünftekorrekturnorm und nicht um eine eigenständige Regelung zur Betriebsstättengewinnermittlung. Dies entschied der BFH (Az. I R 45/22). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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