Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
Das FG Münster entschied, dass für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags in Höhe von 4,50 Euro geltend gemacht wird, kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (Az. 15 V 408/22). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
Read More →