BFH: § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen
Der BFH hat zur steuerlichen Beurteilung sog. außerorganschaftlicher Mehrabführungen Stellung genommen (Az. I R 51/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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